Ein- und Ausreise

In Paraguay zahlen sie auch als Reisender die meisten Dinge des täglichen Lebens mit Bargeld.
Bei der Ein- bzw. Ausreise sollte man unbedingt die Zollbestimmungen kennen: 

"Der grenzüberschreitende Bargeldverkehr wird zur Bekämpfung der Geldwäsche durch den Zoll überwacht. Zu den Überwachungsmaßnahmen gehören auch Bargeldkontrollen bei Reisenden.
Die Beamtinnen und Beamten haben im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung die Pflicht und die Befugnis, die Einhaltung der Anmelde- und Anzeigepflicht zu überprüfen.
Das bedeutet, dass Ihr Beförderungsmittel und Ihr Gepäck überprüft werden können.
Wenn eine begründete Vermutung vorliegt, dass Sie Barmittel oder Bargeld unter Ihrer Kleidung mit sich führen, dürfen die Zollbediensteten Sie auch durchsuchen.
Um dem Verdacht der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begegnen zu können, ist es ratsam, Unterlagen über den Eigentümer, die Herkunft und den Verwendungszweck der Barmittel oder des Bargeldes auf der Reise mitzuführen.

Wenn Sie die Außengrenzen der Europäischen Union überschreiten, müssen Sie seit 15. Juni 2007 so genannte Barmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro schriftlich anmelden."  Auszug www.zoll.de/
Für Paraguay beträgt diese Obergrenze zurzeit 10.000 US$.  

Bürger der EU oder Schweizer Staatsbürger benötigen kein Visum nach PY. Sie erhalten automatisch ein Touristenvisum (90 Tage gültig). Bei der Einreise erhalten Sie im Flugzeug eine "Internationale Einreisekarte" und eine Zollerklärung (spanisch/englisch), die Sie ausfüllen. 

Die Zollbestimmungen sind vergleichbar mit anderen Ländern. Persönliche Dinge (Fotogerät, Handy, Notebook usw.) sind zollfrei.
Mitreisende Haustiere benötigen einen Chip + internationalen Impfpass. Setzen Sie sich unbedingt rechtzeitig mit Ihrem Tierarzt (evtl. auch Botschaft, Berlin) in Verbindung, um auf dem neuesten Stand der Vorschriften zu sein (Stichwort "Transportbox")!