Rentenzahlungen ins Ausland

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt in fast alle anerkannten Staaten Renten.
Die Deutsche Rentenversicherung gibt auf ihrer Seite einen Überblick darüber, wie die deutsche Rente ins Ausland gezahlt wird:

Bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Mitgliedstaaten erhalten Deutsche und die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ihre Rente in voller Höhe nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und gegebenenfalls anteilig aus den zurückgelegten beitragsfreien Zeiten. (Textauszug)

Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Deutscher, der in der BRD seine Rentenzahlungen leistete, Anspruch auf die volle Höhe seiner Rente hat, auch wenn er in Paraguay lebt.

(Textauszüge; mehr Informationen unter:)
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/02_Rente/06_ausland_rente/02_rente/rentenzahlung_in_anderen_staat.html?nn=30054